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Janssen Maluga Legal verzeichnet weitere Erfolge im Arbeitsgerichtsprozess

 

Im Rahmen mehrerer Kündigungsschutzprozesse gegen eine Krefelder Firma konnte die Kanzlei Janssen + Maluga Legal Erfolge erzielen.

 

Das Arbeitsgericht Krefeld stellte fest, dass die Arbeitsverhältnisse der klagenden Parteien nicht beendet seien. Die Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung einer Betriebsstilllegung sei nicht nach den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts erfolgt. In der Konsequenz sei die ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung unwirksam, da die Beklagte eine ernsthafte Stilllegungsabsicht zum Kündigungszeitpunkt nicht darlegen konnte.

 

Die sachbearbeitende Rechtsanwältin Hebben teilt mit, dass dies ein erfreuliches Ergebnis für die Arbeitnehmer der beklagten Firma ist. Die Kündigung der Arbeitnehmer ist unwirksam, so dass diese weiterhin ihre Tätigkeit bei der beklagten Firma ausüben können.

http://www.arbg-krefeld.nrw.de/service/sitzungsergebnisse/index.php

 

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