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JANSSEN + MALUGA LEGAL erwirkt Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen
JANSSEN + MALUGA LEGAL wehrt unwirksamen Schließungsbeschluss ab
Interview mit Prof. Dr. Dirk-M. Barton
Prof. Dr. Dirk-M. Barton: Compliance im Unternehmen
Focus Rostfrei: Nutzung privater PKW der Arbeitnehmer für den Betrieb
JANSSEN + MALUGA LEGAL reicht Klage gegen Medtronic ein
JANSSEN + MALUGA LEGAL engagiert sich für Dokumentarfilmprojekt "No Apologies"
JANSSEN + MALUGA LEGAL sponsert erfolgreich Western Australian Women Gaelic Football Team
Auszeichnung MyHandicap: JANSSEN + MALUGA LEGAL erhält Urkunde
JANSSEN + MALUGA Legal Fachexperten im MDR-Live-Interview
zum Thema der Inklusion
Aktuelle Vorträge:
131. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 25. - 28.03.2014 in Berlin
- Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden! Neue Arbeitszeiten dank AZG - ...klicken Sie hier für den Vortrag!
Niederrheinischer Pflegekongress 25./26.09.2013:
Pflichtenumsetzung und Risikomanagement in der ambulanten und stationären Pflege
Aktuelle Beiträge:
Die strafrechtliche Haftung des Compliance Officers
Ist die legale "Hausverlosung" möglich?

Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EURO 250.000,-- zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO.
Alle Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen von JANSSEN + MALUGA LEGAL sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und bei der Allianz-Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin (www.allianz.de) für Ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland berufshafpflichtversichert. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dieser Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht
c) des Rechtsanwaltes vor außereuropäischen Gerichten.